Verbesserung der Kommunikations-Hilfen für Gerichtsverfahren bei einer Hör-Behinderung beschlossen
Berlin, 23.06.2017 – Zur späten Stunde hat der Bundestag am 22.06.2017 einstimmig das Gesetz zur Erweiterung der Medien-Öffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung von Kommunikations-Hilfen für Menschen mit Sprach- und Hör-Behinderungen (EMöGG) verabschiedet. Das Gesetz dient dazu, im Rahmen der barrierefreien Zugänglichmachung des Gerichtsverfahrens Verbesserungen für Personen mit Sprach- und Hör-Behinderungen bei der Inanspruchnahme von Gebärdensprach-Dolmetschern oder andere geeignete Kommunikations-Hilfen in gerichtlichen Verfahren gesetzlich zu verankern.
In einer Verordnung sollen unter Beteiligung der Organisationen von hör- und sprach-behinderten Menschen im Sinne des Artikels 4, Absatz 3 der UN-BRK die Übersetzungs-Modalitäten, die Wahrnehmung des Wahlrechts der hör- und sprach-behinderten Person sowie die Kriterien für die Notwendigkeit im Einzelnen festgelegt werden. Die Verordnung soll der Kommunikations-Hilfe – Verordnungen des Bundes und der Länder entsprechen. Der DSB war seit dem Beginn des Gesetzgebungs-Verfahren beteiligt und bezog Stellung. Im parlamentarischen Verfahren wurde unser sozialpolitischer Sprecher Andreas Kammerbauer als Sachverständiger zu einer Fach-Anhörung des zuständigen Fach-Ausschusses des Deutschen Bundestages eingeladen und konnte somit das Anliegen der hör- und sprach-behinderten Menschen direkt vortragen. Wichtig ist, daß auch nach der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag die Beteiligung des DSB bei der Erstellung der dazu gehörenden Verordnung sichergestellt ist.
Zum Gesetz erklärt der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Uwe Schummer:
„Menschen mit einer Hör-Behinderung haben künftig im gesamten Gerichtsverfahren das Recht auf einen Gebärdensprach-Dolmetscher oder andere für sie notwendige Kommunikations-Hilfen. Das betrifft rund 80.000 Gehörlose und etwa 140.000 schwerhörige Menschen in Deutschland, die in Gebärdensprache kommunizieren. Sie müssen künftig nicht mehr die Dolmetscher-Kosten selber tragen. Der Bund wird diese übernehmen und sorgt damit für einen wichtigen Nachteils-Ausgleich im Justizwesen.
Für die Union ist das ein erster wichtiger Schritt. In der nächsten Legislaturperiode werden sich CDU und CSU dafür einsetzen, dass künftig auch die Rechtsberatung im Vorfeld des Verfahrens barrierefrei wird, um gehörlosen Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu Gerichtsverfahren zu ermöglichen.“
Zur ersten Aussage erklärt der sozialpolitische Sprecher Andreas Kammerbauer, daß das Gesetz nicht nur für Menschen dient, die für den Einsatz von Gebärdensprach-Dolmetscher plädieren, sondern auch Menschen dienen soll, die auf andere Kommunikations-Hilfen, wie zum Beispiel Schrift-Dolmetscher angewiesen sind. Dagegen würde der DSB die Erweiterung der kommunikativen Barrierefreiheit auch auf die Rechtsberatung sehr begrüßen.